1.2.2 Gezielte Ertragsregulierung
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Anwendung von Bioregulatoren (z. B. Gibb 3, Regalis)
nach Zulassungs-/Genehmigungsbestimmungen auch zur
Fäulnisvermeidung,
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grobe Ertragssteuerung (Traubenfreistellen ganzer
Triebe) von Ende Blüte bis Traubenschluss,
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Traubenteilen (Fäulnisvermeidungseffekt groß) von
Ende Blüte bis vor Weichwerden,
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Feinregulierung (Entfernen von Trauben mit
Reifeverzögerung) ab Weichwerden der Beeren.
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