Insgesamt bleibt es den Betrieben überlassen, in welcher Form und nach welchen Kriterien Weinbergsbonituren durchgeführt werden und welche Personen die Aufgaben wahrnehmen. Federführend sollte in jedem Betrieb oder überbetrieblich für mehrere Betriebe eine verantwortliche Person, wie z. B. ein Qualitätsmanager, benannt werden. In Abhängigkeit von der Gesamtrebfläche können zusätzliche Qualitätsbeauftragte ernannt werden. Die Weiterbildung des benannten Personenkreises muss ein Anliegen der Betriebe darstellen. |
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