1.2.1
Gezielte Entblätterung
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Zielkonflikt zwischen Traubengesundheitsförderung
durch frühere Entblätterung und Weinqualitätsförderung durch spätere
Entblätterung ist gegeben,
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generell nur moderate Entblätterung (1 bis 2 Blätter
bei Weißweinsorten, 2 bis 3 Blätter bei Rotweinsorten),
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Einseitige Entblätterung auf sonnenabgewandter Seite
,
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Handentblätterung bis Weichwerden, nur moderat,
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bei maschineller Entblätterung Zahl entfernter
Blätter auf Minimum begrenzen,
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Blasetechnik einsetzbar zwischen Blühende und halber
Erbsengröße der Beeren, Saug- und Zupftechnik einsetzbar zwischen
„Hängen der Trauben“ und „Weichwerden der Beeren“.
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