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Im Sinne von Kontrolle der für die jeweiligen Marktsegmente im Qualitätsmanagement festgelegten und ggf. von den Erzeugungsbetrieben gesondert geregelten Produktionsschritte kann die Weinbergsbonitur auch zur Überprüfung der Einzelflächenbewirtschaftung dienen. Hierzu ist die Weinbergsbonitur dann bezogen auf die Einzelrebflächen über die Gesamtheit aller beteiligten Rebflächen durchzuführen, ggf. werden die zu überprüfenden Parzellen durch Zufallsauswahl stichprobenartig bewertet. Die Ergebnisse der Weinbergsbonitur sollten dann als Dokumentation auf entsprechenden Protokollbögen (vgl. 3.3) festgehalten werden.

Qualitätskontrolle im Weinberg -  Weinbergsbonitur / Abschnitt 3.1.2