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1.2.1 Gezielte Entblätterung

  • Zielkonflikt zwischen Traubengesundheitsförderung durch frühere Entblätterung und Weinqualitätsförderung durch spätere Entblätterung ist gegeben,

  • generell nur moderate Entblätterung (1 bis 2 Blätter bei Weißweinsorten, 2 bis 3 Blätter bei Rotweinsorten),

  • Einseitige Entblätterung auf sonnenabgewandter Seite ,

  • Handentblätterung bis Weichwerden, nur moderat,

  • bei maschineller Entblätterung Zahl entfernter Blätter auf Minimum begrenzen,

  • Blasetechnik einsetzbar zwischen Blühende und halber Erbsengröße der Beeren, Saug- und Zupftechnik einsetzbar zwischen „Hängen der Trauben“ und „Weichwerden der Beeren“.


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