Smart Home – digitale Sprachassistenten beherrschen

Künstliche Intelligenz (KI) in digitalen Sprachassistenten wird mancherorts im Alltag verwendet. Wer einen Sprachassistenten der großen Internet-Dienstleister nutzt, kann mit Spracheingaben ins Internet gehen, damit den Komfort eines Smart Homes („vernetztes Zuhause“) nutzen oder für mehr Sicherheit sorgen. Für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen können Sprachassistenten Arbeiten übernehmen, die sie selbst nur schwer oder nicht mehr ausführen können. Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass die meisten digitalen Sprachassistenten rund um die Uhr mit dem Internet verbunden sind. Oft ist überdies unklar, wie diese Systeme genau funktionieren, welche Daten sie sammeln, wo und wie diese gespeichert und gesichert werden.
Seit März 2025 hat zum Beispiel Amazon geregelt, dass bei der Nutzung von Alexa Aufnahmen nicht mehr lokal gespeichert werden können, sondern zwingend in der Cloud gespeichert und analysiert werden. Damit entfällt eine bisherige Möglichkeit, Daten zu schützen.
Fraglich ist auch, wie die Rechte Dritter, zum Beispiel von Besucherinnen und Besuchern des Smart Homes, gewahrt werden können. Grundsätzlich ist dies nur durch bewussten Umgang mit digitalen Sprachassistenten wie Transparenz (Personen informieren und Einwilligung einholen) oder sicheren Einstellungen (Mikrofon ausschalten oder Gerät vom Strom nehmen) möglich.
Grundsätzlich gilt, Smart Home-Systeme sollten so eingestellt werden, dass sie datensparsam arbeiten und die Daten anonym verarbeiten. Wer einen Sprachassistenten einsetzen möchte, sollte sich mit den Einstellungen des Geräts vertraut machen und sich überlegen, wofür man das Gerät nutzen will. Dabei gilt es zu bedenken: Ständig mit dem Internet verbundene digitale Sprachassistenten sind standardmäßig immer aktiv, um auf mögliche Sprachbefehle reagieren zu können.
Was können Sprachassistenten?
Die marktüblichen Sprachassistenten sind vernetzte digitale Geräte, die mit einer speziellen Software eines Internet-Dienstleisters die gesprochenen Worte mit Hilfe Künstlicher Intelligenz analysieren, in einen Zusammenhang einordnen und Aktionen ausführen können, wenn sie angesprochen werden. Sprachassistenten sind heutzutage in den meisten Smartphones nutzbar und werden zusammen mit einem Lautsprecher auch als Smart Speaker angeboten. Spricht man mit diesen auch als mobile oder digitale Assistenten bezeichneten Geräten, beantworten diese über ihre Sprachsoftware verbal Fragen oder steuern damit vernetzte Smart Home-Geräte. Smart Home-Geräte können über das Internet Musik abspielen, das Wetter vorhersagen, Waren bestellen, die Heizung regeln oder das Licht anschalten. Auch einige Banken bieten ihren Kunden an, Geld per Sprachbefehl zu überweisen.
Im Dialog mit dem Nutzer greifen digitale Sprachassistenten über das Internet inzwischen auch auf generative Künstliche Intelligenz wie ChatGPT zu, um geeignete Lösungen für die Fragestellungen und Probleme zu finden. Dabei werten sie alles Gesprochene, wie die abendlichen Musikwünsche, die Bestellung bei einer Online-Plattform oder die Abfrage nach einem guten Restaurant aus. Welche und wie viel Daten gespeichert werden sowie für welche Zwecke sie verarbeitet werden, ist dem Nutzer in der Regel nicht bekannt.
Einfluss auf Konsumentscheidungen und Missverständnisse
In vielen Fällen werden jede Frage, jede Aufforderung und jeder Befehl bei den Anbietern und Herstellern gespeichert. Die Eingabe von Sprachbefehlen unterscheidet sich dabei im Allgemeinen nicht vom Eintippen von Begriffen in eine Suchmaschine der großen Internet-Dienstleister. Die gespeicherten Daten werden verarbeitet und können grundsätzlich mit dem Nutzerkonto verknüpft werden und beispielweise über Algorithmen und Künstliche Intelligenz die Konsumentscheidungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern beeinflussen. Dadurch besteht zunehmend die Gefahr, dass sie ihre persönliche Entscheidungshoheit abgeben und sich auf die Informationen der durch die generative KI erzeugten Vorschläge der digitalen Sprachassistenten verlassen.
Auch kann es durchaus bei komplizierten Anfragen zu Missverständnissen kommen. Manchmal reagieren sie nicht nur auf das festgelegte Signalwort, sondern auch auf ähnlich klingende Begriffe aus einem Gespräch. Dadurch ist es unter Umständen möglich, dass ungewollt Ausschnitte aus Unterhaltungen aufgezeichnet und an den Server des Anbieters übertragen werden.
Die Verarbeitung von personenbezogener Daten darf aber nur erfolgen, wenn Nutzerinnen und Nutzer dieser zustimmen, sie nachvollziehen, kontrollieren und steuern können. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Datenflüsse aus ihrem häuslichen Bereich auch unterbinden können, ohne dass dies vertragliche Konsequenzen hat.