Energieeffizienz

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Augen auf beim neuen EU-Energielabel - Stromkosten sparen und Umwelt schonen

Ein junges Paar schaut sich in einem Geschäft für Elektrogroßgeräte die Gebrauchsanweisung eines Geräts an, Sie stehen zwischen Waschmaschinen, auf der einer ist das EU-Energielabel sichtbar

In jedem Haushalt schlummern Einsparpotentiale für Energie, z. B. bei Elektrogeräten, der Heizung oder der Gebäudedämmung. Dabei können Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Einsatz hocheffizienter Geräte und Produkte nicht nur etwas für den eigenen Geldbeutel, sondern gleichzeitig auch für den Klimaschutz tun. Seit März 2021 sind die Effizienzklassen neu geordnet.

Elektrische Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Spülmaschinen, Elektrobacköfen oder Kühl- und Gefriergeräte,  ebenso Bildschirme/Fernsehgeräte sowie Lampen und Leuchtmittel, aber auch Neuwagen (Pkw), Autoreifen, Fenster, Türen, Kühlräume, Verkaufsautomaten, Industriemotoren, Gasherde und Dunstabzugshauben, Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher und Heizungen müssen durch das EU-Energielabel, das konkrete Informationen zur Leistung und zum jährlichen Stromverbrauch enthält, gekennzeichnet werden. Damit ist der Energieverbrauch leicht erkennbar. Lediglich Staubsauger dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs derzeit nicht mehr mit dem EU-Label beworben werden. Eine neue Regelung ist in Arbeit und voraussichtlich ab 2027 sollen laut Umweltbundesamt neue EU-Energielabel auch für Staubsauger zu finden sein.

Energieeffizienz der Geräte wird laufend verbessert

Die seit März 2021 geltende neue Klasseneinteilung von A (sehr gut) bis G wurde notwendig, da neuere Geräte vergleichsweise energieeffizienter arbeiten. Sie bildet das reale Verbrauchsverhalten besser ab.

Zu den gekennzeichneten Produkten gehören Kühl-/Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen/-trockner und Bildschirme/Displays. Die bekannte farbige Effizienzskala blieb erhalten. Die in der Vergangenheit irritierenden Bezeichnungen A+, A++ und A+++ entfielen. Grund dafür war, dass bei der vormals bestehenden Einteilung immer mehr effiziente Geräte in die Effizienzklasse A eingestuft worden sind und für die weitere Differenzierung die Plus-Zeichen zum Einsatz kamen.

Broschüre „Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2023. Eine Verbraucherinformation" des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 

Vergleich des alten mit dem danebenstehenden neuen EU-Energielabels mit Erklärungen auf blauem Hintergrund

Aktuell reicht die Einteilung der Effizienzklassen wieder von A bis G. Gleichzeitig werden mit der Neubewertung die Klassengrenzen so verschoben, dass Produkte wieder über die gesamte Bandbreite eingeteilt werden. Die verschiedenen Farben der Pfeile bilden die unterschiedlichen Effizienzklassen ab und symbolisieren damit, wie viel Strom ein Gerät im Verhältnis zu einem anderen Gerät der gleichen Kategorie verbraucht. Grün bedeutet, dass das Gerät sehr energieeffizient und sparsam arbeitet, orange oder rot heißt, dass der Verbrauch des Gerätes höher oder sogar richtig hoch ist.

Kein direkter Vergleich zwischen altem und neuem Label möglich

Aufgrund der neuen Klasseneinteilung lassen sich das alte und das neue EU-Energielabel nicht direkt miteinander vergleichen. Daher kann die Umstellung auf das neue Label vorübergehend zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen. So kann eine alte Effizienzklasse nicht unmittelbar auf eine neue übertragen werden, zum Beispiel entspricht A+++ zukünftig nicht automatisch B. Für die Vergleichbarkeit beim Kauf spielt das aber keine Rolle, da nach einer Übergangsfrist alle neuen Produkte mit dem neuen Label nach gleichem Maßstab gekennzeichnet werden und so wieder untereinander vergleichbar sind. 

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen aber damit rechnen, dass auch die energieeffizientesten Geräte am Markt zunächst in den Klassen B oder C verkauft werden; sie sind aber genauso effizient und zum Energiesparen empfehlenswert wie die bisherigen Geräte mit der Kennzeichnung A+++.

Das neue EU-Energielabel für eine Waschmaschine

Erklärung des neuen EU-Energielabels am Beispiel einer Waschmaschine

An dem neuen EU-Energielabel lässt sich aber noch mehr ablesen: Symbole, sogenannte Piktogramme, bieten Zusatzinformationen zu spezifischen Produkteigenschaften wie Fassungsvolumen, Bildschirmdiagonale, Lautstärke oder Wasserverbrauch. So lässt sich z. B. ablesen, wie laut ein Gerät arbeitet oder wie hoch der Wasserverbrauch oder das Fassungsvermögen bei einer Waschmaschine ist. Neu ist auch der QR-Code, der mit einem Smartphone gescannt werden kann, um zusätzliche offizielle (nicht gewerbliche) Informationen zu erhalten. Diese Daten geben die Hersteller derzeit in die EU-Datenbank EPREL ein, die in den nächsten Monaten für alle Bürgerinnen und Bürger in Europa verfügbar sein wird.

Das neue EU-Energielabel für einen Flachbildfernseher

Erklärung des neuen EU-Energielabels am Beispiel eines Flachbildschirms

Übergangsphase für das neue EU-Energielabel bis 2030

Die Umstellung begann im März 2021 in mehreren Etappen. Weitere Produktgruppen werden nach und nach angepasst. Ziel ist die Umstellung aller Produktgruppen auf das neue Energielabel bis spätestens 2030.

Stichtage für die einzelnen Produktgruppen zur Umstellung auf das EU-Energielabel

1.3.2021:    
Händler stellen innerhalb von 14 Arbeitstagen in den Produktgruppen Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte einschließlich Weinlagerschränke und Elektronische Displays einschließlich Fernsehgeräte auf das neue Energielabel um
1.9.2021:    
Händler stellen innerhalb einer Übergangszeit in der Produktgruppe Lichtquellen auf das neue Energielabel um
2.8.2023:    
Erlass EU-Rechtsakte für übrige Produktgruppen (außer Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter)
2.8.2030:    
Alle Produktgruppen haben ein neues Label

Grundlage für die Kennzeichnung energieeffizienter Produkte ist die EU-Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) und die Verordnung über die EU-Energieverbrauchskennzeichnung (2010/2017/EU)

Individuelle Fragen zum Energielabel oder dem eigenen Stromverbrauch beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale.